AGB Gas

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fair Trade Power Deutschland GmbHfür die Belieferung von Kunden mit Gas in Niederdruck Stand: März 2021

1. Allgemeines

1.1 Ihr Vertragspartner für alle Gaslieferungen ist die Fair Trade Power Deutschland GmbH, Vintschgauer Straße 5, 81547 München (nachfolgend "FTP"). FTP darf sich zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritter bedienen. Ein anderes Unternehmen, welches die Versorgung mit Gas in Niederdruck zum Geschäftsgegenstand hat, kann an Stelle der FTP in die sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden ergebenden Rechte und Pflichten eintreten; hierfür bedarf es nicht der Zustimmung des Kunden. Der Wechsel ist dem Kunden mitzuteilen. Ist der Kunde nicht einverstanden, kann er das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn der Dritte ein verbundenes Unternehmen von FTP im Sinne der §§ 15 ff. AktG ist.

1.2 Sämtliche Gaslieferungen von FTP erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, FTP hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Bio- und Ökogasangebote auf der FTP Internetseite www.fairtradepower.de erfolgen unverbindlich.

2.2 Der Kunde kann auf der FTP Internetseite durch Absendung des vollständig ausgefüllten Angebotsformulars ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Gasliefervertrags abgeben. FTP sendet dem Kunden daraufhin per E-Mail eine automatische Bestätigung über den Eingang des Anmeldeformulars. Eine ausführliche Auftragsbestätigung per E-Mail folgt binnen zwei Werktagen. Diese Auftragsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar; sie dient lediglich zur Dokumentation, dass das Angebot des Kunden bei FTP eingegangen ist. Nach Eingang des Auftrags, wird FTP die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber und im Falle eines Lieferantenwechsels die Kündigung beim Vorlieferanten anmelden. FTP ist berechtigt, das Angebot des Kunden abzulehnen, wenn der Netzbetreiber oder Vorlieferant einem Wechsel aus berechtigten Gründen widerspricht oder eine ggfs. eingeholte Auskunft gemäß Ziffer 17.2 negativ ausfällt.

2.3 Der Gasliefervertrag kommt zustande, indem FTP dem Kunden per E-Mail die Vertragsbestätigung als auch das Datum des Lieferbeginns mitteilt. Vertragsbeginn und Lieferbeginn können voneinander abweichen. Voraussetzung für das Zustandekommen des Gasliefervertrags und den Beginn der Belieferung ist, dass die Bestätigung der Kündigung des bisherigen Gasliefervertrags vom Vorlieferanten sowie die Bestätigung des Netznutzungsbeginns des Netzbetreibers bei FTP vorliegen.

2.4 Mit der verbindlichen Angebotsabgabe erteilt der Kunde FTP eine Vollmacht für alle für den Gasanbieterwechsel relevanten Vorgänge. FTP übernimmt es, den Lieferantenwechsel und die Gasbelieferung für den Kunden zu organisieren.

2.5 Die Lieferung beginnt entsprechend den gesetzlichen und behördlichen Regelungen zum Lieferantenwechsel. Normalerweise kann eine Belieferung binnen zwei bis drei Wochen ab Eingang des vom Kunden vollständig und zutreffend ausgefüllten Angebotsformulars beginnen. Gibt der Kunde einen Wunsch- oder einen Einzugstermin an, beginnt die Lieferung frühestens zu dem vom Kunden angegebenen Termin.

2.6 FTP beliefert den Kunden nur unter der Voraussetzung, dass der Gesamtkundenverbrauch 100.000 kWh pro Jahr nicht übersteigt (vgl. auch Ziffer 5.1.2, und 6.2 Satz 4).

2.7 FTP beliefert den Kunden nur unter der Voraussetzung, dass die Belieferung ausschließlich über inländische Netze erfolgt, der Netzbetreiber die Belieferung nach Standardlastprofilen zulässt und der Kunde ausschließlich Eintarifzähler nutzt.

2.8 Erteilt der Kunde FTP ein Angebot zur Gaslieferung, und macht er dabei im Angebotsformular unrichtige Angaben, ist FTP berechtigt, dem Kunden die ihr dadurch entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen, insbesondere erhöhte Netznutzungsentgelte und Messpreise bei Doppeltarifzählern, bei Nutzung eines Wandlers oder bei nicht berechtigter Inanspruchnahme des Studententarifs.

2.9 Der Studententarif gilt nur solange der Kunde sich in Ausbildung befindet und muss durch Vorlage einer Ausbildungsbescheinigung nachgewiesen werden. Kommt der Kunde der Aufforderung in Textform, eine Ausbildungsbescheinigung vorzulegen nicht nach, oder endet die Ausbildung ist FTP berechtigt den jeweiligen Normaltarif abzurechnen.

2.10 FTP speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Bestelldaten und die AGB mit der ausführlichen Auftragsbestätigung per E-Mail zu.2.11 Unter https://fairtradepower.de/agb/gas wird der Text der AGB auch nach der Bestellung bereitgehalten. Darüber hinaus ist der Vertragstext dem Kunden nicht zugänglich, kann also nach Abschluss der Bestellung nicht abgerufen werden.

3. Kommunikation

3.1 FTP versteht sich als digitaler Energieversorger. Für die gesamte Kommunikation wird daher die im Auftrag angegebene E-Mail-Adresse genutzt. Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, FTP jederzeit eine gültige und funktionsfähige E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, so dass gewährleistet ist, dass der Kunde von FTP abgegebene Erklärungen jederzeit empfangen kann. Hierzu wird der Kunde in seinem "Spamfilter" die E-Mail-Adressen von FTP freischalten und das Spam-Postfach regelmäßig auf Posteingang von FTP überprüfen. Ist die Erreichbarkeit des Kunden über die von ihm benannte E-Mail-Adresse nachweislich nicht oder nicht mehr gewährleistet, ist der Lieferant – sofern den Kunden an der Nichterreichbarkeit ein Verschulden trifft – berechtigt, den Energielieferungsvertrag nach rechtzeitiger Ankündigung ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

4. Gegenstand des Vertrags

4.1 Welche Gasart an den Kunden geliefert wird, ergibt sich aus der Gasart des jeweiligen Gasversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung, an das die Anlage, über die der Kunde Gas entnimmt, angeschlossen ist.Der Brennwert mit der sich aus den Erzeugungs- oder Bezugsverhältnissen ergebenden Schwankungsbreite sowie der für die Belieferung des Kunden maßgebende Ruhedruck des Gases ergeben sich aus den ergänzenden Bestimmungen des Gasversorgungsnetzbetreibers zu den allgemeinen Netzanschlussbedingungen der Anlage, über die der Kunde Gas entnimmt.

4.2 Die Gasbelieferung erfolgt allein zum Zwecke des Letztverbrauchs durch den Kunden.4.3 Das Gas darf vom Kunden nur zum Kochen, zur Warmwasseraufbereitung und für Heizzwecke verwendet werden.

5. Umfang der Gaslieferung

5.1 FTP ist verpflichtet, den Gasbedarf des Kunden an der Abnahmestelle zu decken und für die Dauer des Vertrages und den Bedingungen dieser AGB jederzeit Gas zur Verfügung zu stellen, falls nicht ein geringerer Umfang oder eine zeitliche Beschränkung ausdrücklich vereinbart wird. Dies gilt nicht,

5.1.1 wenn der Kunde das Gas nicht für den privaten Haushalt bezieht;

5.1.2 wenn die jährliche Abnahmemenge des Kunden 100.000 kWh übersteigt;

5.1.3 soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und die Anschlussnutzung des Kunden unterbrochen hat; oder

5.1.4 soweit und solange FTP an der Erzeugung, dem Bezug oder der vertragsgemäßen Lieferung von Gas entweder durch höhere Gewalt oder durch sonstige Umstände, die FTP nicht zu vertreten hat und deren Beseitigung FTP nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist.In diesen Fällen ist FTP verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu informieren sowie etwaig bereits zu viel gezahlte Beträge zurück zu erstatten.

5.2 Im Rahmen dieses Vertrages liefert FTP dem Kunden Gas mit einem je Tarif definierten Biogasanteil. Der Kunde wählt bei Vertragsabschluss einen Gas-Tarif und entscheiden über den gewünschten Prozentsatz enthaltenen Biogasanteil. FTP gewährleistet die Einhaltung des jeweils gewählten Biogasanteils im Mittel während eines Zertifizierungszeitraumes von jeweils 2 Kalenderjahren. Eventuelle Biogas-Überschüsse eines Jahres werden auf das Folgejahr übertragen, Fehlmengen im Folgejahr ausgeglichen. Soweit der Kunde sich nicht für einen Biogasanteil von 100 % entscheidet, besteht der sonstige Gasanteil aus konventionellem Erdgas. FTP gleicht die klimaschädlichen Emissionen, die bei der Verbrennung des Erdgas-Anteils entstehen durch Klimaschutzprojekte klimawirksam aus. Das von FTP bezogene Gas ist somit umweltfreundlicher als der Bezug von konventionellem Erdgas. Durch den Bezug eines klimaneutral erzeugten Biogasanteils leistet der Kunde einen Beitrag zum sparsamen Umgang mit konventionellen Erdgasreserven.

5.3 FTP will gemeinsam mit den Kunden den Neubau von Erzeugungsanlagen für regenerativen Energien wie Sonne, Wind, Wasser und Biomasse fördern. Durch seine Wahl eines konkreten Produktes der FTP definiert der Kunde den Betrag, der je gelieferter Kilowattstunde Strom zum Ausbau der erneuerbaren Energien zur Verfügung stehen soll. Wenn dies aufgrund geänderter Bedingungen der Produktzertifizierung notwendig sein sollte, hat FTP das Recht, diesen Betrag zu verändern. Ist der Kunde nicht einverstanden, so kann er das Vertragsverhältnis kündigen.

5.4 FTP ist bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung, soweit es sich um die Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, von der Leistungspflicht befreit. Dies gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen von FTP nach Ziffer 14 beruht. Auf Verlangen des Kunden wird FTP unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft geben, als sie FTP bekannt sind oder von FTP in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können. Etwaig zu viel gezahlte Beträge sind dem Kunden zu erstatten.

6. Laufzeit und Kündigung

6.1 Verträge ohne eine feste Mindestvertragslaufzeit werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Diese Verträge können jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Monats in Textform von beiden Parteien gekündigt werden.

6.2 Bei Verträgen mit einer festen Mindestvertragslaufzeit (optional bei Kunden mit Sonderkonditionen) von bis zu 12 Monaten beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit dem Lieferbeginn, jedoch höchstens 6 Monate nach Vertragsschluss. Bei Verträgen mit einer festen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit dem Vertragsschluss. Bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit sind der Kunde und FTP erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit in Textform zu kündigen. Wenn der Gesamtverbrauch des Kunden 100.000 kWh pro Jahr übersteigt, der Kunden das Gas nicht für seinen privaten Haushalt bezieht oder eine der in Ziffer 2.7 genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, ist FTP berechtigt, den Vertrag vorzeitig mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Monats in Textform zu kündigen.

6.3 Bei Umzug ist der Kunde verpflichtet, FTP seine neue Anschrift spätestens zwei Wochen vor dem Umzug in Textform mitzuteilen. An der neuen Lieferadresse wird der Gasliefervertrag dann zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt. Ist die Belieferung durch FTP an der neuen Lieferadresse nicht möglich oder nicht zumutbar, wird FTP den Kunden hierüber in Textform informieren. In diesem Fall können sowohl FTP als auch der Kunde den Gasliefervertrag außerordentlich zu dem Umzugstermin in Textform kündigen. Eine Kündigungsfrist ist in diesem Fall nicht einzuhalten.

6.4 Der Vertrag kann nach Maßgabe des § 314 BGB aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform gekündigt werden.

6.5 FTP ist berechtigt, in den Fällen der Ziffer 14.1 das Vertragsverhältnis fristlos in Textform zu kündigen, wenn die Voraussetzungen für die Unterbrechungen der Gaslieferung wiederholt vorliegen. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen gem. Ziffer 14.2 ist FTP zur fristlosen Kündigung des Vertrages in Textform berechtigt, wenn die Kündigung zwei Wochen vorher angedroht wurde; Ziffer 14.2 Sätze 2 bis 6 gelten entsprechend.

6.6 FTP wird einen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich ermöglichen. Im Falle der Kündigung des Gasliefervertrags, insbesondere wegen Wechsels des Lieferanten, werden von FTP keine gesonderten Entgelte verlangt; dies stellt FTP hiermit ausdrücklich klar.6.7 Kündigt FTP den Vertrag vorzeitig aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, findet § 628 BGB entsprechend Anwendung.

7. Preise, Eingeschränkte Preisgarantie

7.1 Der Gesamtpreis setzt sich zusammen aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis. Der Gesamtpreis enthält den Energiepreis, die Energiesteuer (Regelsatz), die CO2-Steuer, die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe, die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung, die Kosten für die Abrechnung, des an den örtlichen Netzbetreiber zu zahlende Netznutzungsentgelt, die Konzessionsabgaben, die Bilanzierungsumlage Marktgebiet, den prozentualen Biogasanteil bzw. Ökogasanteil um den Gasverbrauch klimaneutral zu stellen, die Förderung neuer Anlagen für erneuerbare Energien, zertifiziert nach dem Grüner Gas-Label sowie die Aufwände von FTP für Beschaffung und Vertrieb.

7.2 Bei Verträgen mit einer festen Mindestvertragslaufzeit gilt für diese eine eingeschränkte Preisgarantie für die Dauer der Vertragslaufzeit. Eingeschränkte Preisgarantie bedeutet, dass Steuern (derzeit Umsatzsteuer, Energiesteuer und CO2-Steuer) sowie andere staatlich veranlasste Abgaben (derzeit Konzessionsabgaben) von der Preisgarantie ausgenommen sind. Bei Vereinbarung einer eingeschränkten Preisgarantie ist FTP nach nachfolgender Ziffer 8 zur Anpassung des Gaspreises nur bei Änderungen von Steuern, sowie anderen staatlich veranlassten Abgaben berechtigt. Dies gilt entsprechend, falls nach Vertragsschluss die Belieferung mit oder Verteilung von elektrischer Energie mit zusätzlichen Steuern, Abgaben oder energiewirtschaftlichen Umlagen oder vergleichbaren staatlich veranlassten Belastungen belegt wird. Weitere Preisanpassungen darüber hinaus finden bei einer eingeschränkten Preisgarantie nicht statt.

7.3 Von FTP werden keine Wartungsdienste und Reparaturleistungen angeboten oder ausgeführt.7.4 Die aktuellen Bio- und Ökogas-Tarife können unter www.fairtradepower.de eingesehen werden.

8. Preisänderungen

8.1 Wird die Belieferung oder die Verteilung von Gas mit zusätzlichen Steuern oder anderen staatlichen Abgaben oder Umlagen belegt, kann FTP den vereinbarten Gaspreis mit Wirksamkeit der gesetzlichen Regelung entsprechend anpassen, ohne dass eine gesonderte Ankündigung erfolgt. Dem Kunden steht in diesem Fall auch kein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.

8.2 Sonstige Änderungen der Preise werden seitens FTP gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen jeweils zum Monatsbeginn und erst nach rechtzeitiger schriftlicher Mitteilung an den Kunden wirksam. FTP ist im Falle der Kostensteigerung berechtigt und im Falle der Kostensenkung verpflichtet, sämtliche sich hieraus ergebenden Be- oder Entlastungen an den Kunden weiter zu geben. Sonstige Preisänderungen können sich insbesondere aus folgenden Anlässen ergeben: Änderung der Höhe einer der folgenden Positionen: energiewirtschaftlichen Umlagen gemäß Ziffer 7.2, Kosten für die konventionelle Energieerzeugung, Kosten für Biogaserzeugung aus biogene Reststoffen, Kosten für Klimaschutzprojekte zur Neutralisierung von konventionellem Erdgas, den Energietransport (Netznutzungsentgelte) sowie der Beschaffungs- und Vertriebskosten. Die Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend, insbesondere kann es durch Änderungen oder Einführungen neuer gesetzlicher Vorschriften zu Preiserhöhungen oder -senkungen kommen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar sind. Für die Preisanpassung können auch Prognosewerte über die zukünftige Kostenentwicklung nach billigem Ermessen mitberücksichtigt werden.

8.3 FTP wird bei der Preisanpassung im Rahmen ihres Leistungsbestimmungsrechts nach § 315 BGB sachlich nachvollziehbare Maßstäbe anwenden und den Kunden über Anlass, Höhe und Umfang der Preisanpassung informieren. Der Kunde hat das Recht, die Preiserhöhung gerichtlich auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen. Die Preisanpassung erfolgt unter Gegenüberstellung sowohl der Kostensteigerungen als auch der Kostensenkungen der für die Preisermittlung maßgeblichen vorstehend genannten Positionen und anschließender Saldierung.

8.4 FTP wird Höhe und Zeitpunkte der Preisänderungen so bestimmen, dass Kostensenkungen unter Anwendung derselben Maßstäbe berücksichtigt werden wie Kostenerhöhungen. Dem Kunden steht bis zum Wirksamwerden der Preisänderung das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Hierauf wird der Kunde in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen. Die Preisanpassung tritt für den Kunden im Falle einer solchen Kündigung dann bis zur Vertragsbeendigung nicht in Kraft. Im Übrigen bleibt § 315 BGB unberührt.

8.5 Aktuelle Informationen über geltende Gaspreise sind unter www.fairtradepower.de sowie unter Tel 089/211221-99 abrufbar.

9. Zutrittsrecht

Der Kunde ist verpflichtet, den mit einem Ausweis versehenen Beauftragten von FTP, des Netzbetreibers, oder des Messstellenbetreibers Zutritt zu seinem Grundstück und seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen, zur Ablesung der Messeinrichtungen oder nach Maßgabe von Ziffer 14 zur Unterbrechung der Belieferung erforderlich ist. Dabei wird FTP den Kunden mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin durch einen Aushang an oder im Haus oder eine Mitteilung an den Kunden informieren; davon abweichend in den Fällen der Ziffer 14 mindestens drei Werktage im Voraus. Bei dieser Ankündigung ist mindestens ein Ersatztermin anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen beim Betretungstermin zugänglich sind.

10. Ablesung der Messeinrichtung

10.1 FTP ist berechtigt, für die Abrechnung die Ablesedaten zu verwenden, die FTP vom Messstellenbetreiber mitgeteilt wurden.

10.2 FTP kann den Zählerstand selbst ablesen oder durch den Messstellenbetreiber ablesen lassen oder verlangen, dass dieser vom Kunden abgelesen wird, wenn dies zum Zwecke der Abrechnung oder anlässlich eines Lieferantenwechsels erfolgt oder ein berechtigtes Interesse von FTP an einer Überprüfung der Ablesung besteht. Im Einzelfall kann der Kunde einer Selbstablesung widersprechen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist. FTP ist in diesen Fällen berechtigt, ein gesondertes Entgelt für die Ablesung zu verlangen; dies gilt nicht, wenn der Widerspruch berechtigt ist.

10.3 Ist der Zugang zur Messeinrichtung nicht möglich, kann FTP den Verbrauch des Kunden auf Grundlage der letzten Ablesung schätzen. Bei Neukunden erfolgt die Schätzung nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse. Dies gilt auch, wenn der Kunde eine Selbstablesung nicht oder verspätet vornimmt, obwohl er dazu nach Ziffer 10.2 verpflichtet ist.

11. Messeinrichtung/Berechnungsfehler

11.1 FTP ist verpflichtet, auf Verlangen des Kunden jederzeit eine Nachprüfung der Messeinrichtung durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des Eichgesetzes beim Messstellenbetreiber zu veranlassen. Die Kosten der Prüfung trägt FTP, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet. Der Kunde trägt die Kosten der Prüfung, wenn dies nicht der Fall ist. Stellt der Kunde einen Antrag auf Nachprüfung nicht bei FTP selbst, ist er verpflichtet, FTP zugleich mit der Antragstellung zu informieren.

11.2 Ergibt die Nachprüfung der Messeinrichtung ein Überschreiten der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrags festgestellt, erstattet FTP dem Kunden den Betrag, den der Kunde zu viel gezahlt hat; ein etwaiger Fehlbetrag ist vom Kunden nachzuentrichten. Ist das Ausmaß des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung dies nicht an, ermittelt FTP den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung durch eine Schätzung. Die Schätzung für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung erfolgt aus dem Durchschnittsverbrauch des vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder aufgrund des vorjährigen Verbrauchs, wobei die tatsächlichen Verhältnisse angemessen zu berücksichtigen sind. Bei Berechnungsfehlern aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung gilt als Grundlage für die Nachberechnung der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte korrigierte Verbrauch.

11.3 Ansprüche nach Ziffer 11.2 beschränken sich auf den letzten Ablesezeitraum vor Feststellung des Fehlers; wenn die Auswirkungen des Fehlers über einen größeren Zeitraum festgestellt werden können, sind die Ansprüche auf längstens drei Jahre beschränkt.

11.4 Sollten der Messstellenbetrieb nicht durch den Netzbetreiber, sondern durch Dritte durchgeführt werden, erfolgt eine Gutschrift in Höhe des bisher veranschlagten Entgeltes für die erforderliche Messaufgabe zum Energieprodukt.

12. Abrechnung/Zahlungsbedingungen

12.1 Die Rechnungstellung erfolgt jährlich zum Ende des Abrechnungsjahres, soweit nicht vorzeitig eine Zwischen- oder Endabrechnung erstellt wird. Das Rechnungsjahr wird von FTP festgelegt, wobei der Abrechnungszeitraum 12 Monate nicht wesentlich überschreiten soll. Abschläge und Rechnungen werden zu dem von FTP angegebenen Zeitpunkt fällig und per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen, sofern der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat.

12.2 Während des Abrechnungsjahres kann FTP Abschlagszahlungen vom Kunden verlangen. Diese Abschlagszahlungen bestimmt FTP nach dem Verbrauch des Kunden im zuletzt abgerechneten Zeitraum bzw. nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden und den allgemeinen Erfahrungswerten nach billigem Ermessen. Die Höhe der Abschlagszahlungen wird dem Kunden rechtzeitig vor Fälligkeit mitgeteilt. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so wird FTP dies angemessen berücksichtigen.

12.3 Ändern sich die Preise, können die nach der Preisanpassung anfallenden Abschlagszahlungen mit dem Prozentsatz der Preisanpassung entsprechenden Betrag angepasst werden.

12.4 Rechnungen und Abschlagszahlungen sind zu den von FTP angegebenen Terminen fällig, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung. Die Fälligkeitstermine der Abschlagszahlungen für das Folgejahr werden dem Kunden in der Jahresabrechnung mitgeteilt.

12.5 Ergibt sich bei der Abrechnung, dass die Abschlagszahlungen zu hoch waren, wird FTP den übersteigenden Betrag unverzüglich erstatten. Zu viel gezahlte Abschlagszahlungen werden nach Beendigung des Gasliefervertrags erstattet.

12.6 Bezüglich der Zahlungsweise (Abschlagszahlungen, Zwischen-, End- oder Jahresrechnungen) kann der Kunde zwischen der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats oder Überweisung wählen. Über Höhe und Zeitpunkt des SEPA-Einzuges wird der Kunde informiert. Wird die Lastschrift nicht eingelöst, kann FTP die Gebühren für die Rücklastschrift sowie eine Kostenpauschale geltend machen, soweit der Kunde dies zu vertreten hat. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass ein Schaden nicht entstanden oder dieser wesentlich niedriger als die Kostenpauschale ist. Nimmt der Kunde nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teil, müssen die Rechnungsbeträge spätestens 5 Kalendertage nach Fälligkeit auf dem Konto von FTP gutgeschrieben sein. Sofern die monatlichen Abschlagszahlungen über das SEPA-Lastschriftmandat bezahlt werden, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs die grundsätzlich 14-tägige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung (Vorabinformation) auf zwei Tage vor Belastung verkürzt wird.

12.7 Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen nur dann zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung, wenn

12.7.1 die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder;

12.7.2 sofern a) der in der Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch ist wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum und zudem aus abgelesenen Zählerständen resultiert und b) der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt, und solange nicht durch die Nachprüfung das ordnungsgemäße Funktionieren des Messgeräts festgestellt ist.§ 315 BGB bleibt hiervon unberührt. Etwaige Rückforderungsansprüche des Kunden bleiben hiervon ebenfalls unberührt.

13. Verzug des Kunden/Rücklastschrift

13.1 Für die Anmahnung fälliger Rechnungsbeträge nach Verzugseintritt ist der Kunde für

13.1.1 die erste Mahnung (Zahlungserinnerung) zu keinem Schadensersatz;

13.1.2 für die zweite Mahnung zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 2,50 Euro; und für die13.1.3 dritte und letzte Mahnung zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 2,50 Euro verpflichtet. FTP steht der Nachweis eines höheren Schadens unter Anrechnung der Pauschale, dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens offen.

13.2 Erteilt der Kunde FTP ein SEPA-Lastschriftmandat und ist das Konto des Kunden nicht ausreichend gedeckt, ist der Kunde verpflichtet, FTP die für eine Rücklastschrift entstehenden Gebühren zu erstatten.

14. Unterbrechungen der Versorgung

14.1 FTP ist berechtigt, die Belieferung ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde einer vertraglichen Bestimmung in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern (Gasdiebstahl).

14.2 Bei anderen Zuwiderhandlungen gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist FTP berechtigt, die Belieferung 4 Wochen nach Ankündigung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbetreiber mit der Unterbrechung der Belieferung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nachkommt. FTP kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Belieferung ankündigen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzug darf FTP eine Unterbrechung unter den genannten Voraussetzungen nur durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100,00 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe dieses Betrages bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung von FTP mit dem Kunden noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung resultieren.

14.3 Der Beginn der Unterbrechung der Versorgung wird dem Kunden drei Werktage im Voraus angekündigt.

14.4 Sobald die Gründe für die Unterbrechung entfallen sind, wenn der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat, hat FTP die Belieferung unverzüglich wiederherstellen zu lassen. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden. Die Pauschale muss einfach nachvollziehbar sein und darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Dem Kunden bleibt ein Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder geringer als die Pauschale entstanden ist.

15. Haftung

15.1 Bei Versorgungsstörungen gem. Ziffer 5.4 haftet FTP nicht. Etwaige Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne der Ziffer 5.4 kann der Kunde gegen den Netzbetreiber geltend machen. Die Kontaktdaten des Netzbetreibers teilt FTP dem Kunden auf Anfrage mit.

15.2 Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen in Ziffer

15.3 haftet FTP auf Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Darüber hinaus haftet FTP auch bei einfacher Fahrlässigkeit, einschließlich einfacher Fahrlässigkeit seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen, für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen, ist die Schadenersatzhaftung von FTP auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.15.3 Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleiben von den in Ziffer 15.2 geregelten Haftungsausschlüssen und Beschränkungen unberührt; ebenso Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsregelungen sowie, soweit FTP einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Energie übernommen hat.

16. Änderungen der AGB

16.1 Bei Änderung ihrer AGB wird FTP dem Kunden die Änderung der AGB in Textform rechtzeitig mitteilen. Die Änderung gilt als angenommen, wenn der Kunde sie nicht binnen sechs Wochen nach dem Angebot in Textform abgelehnt hat. Dies gilt bei Vereinbarung einer festen Mindestvertragslaufzeit nicht für Änderungen von Ziffer 7.2 zulasten des Kunden. Die so vereinbarte neue Fassung der AGB wird Bestandteil der weiteren Vertragsbeziehung, wenn der Kunde ihr nicht rechtzeitig widersprochen hat. Die Frist ist gewahrt, wenn die Ablehnung durch den Kunden innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe abgesandt worden ist. FTP wird den Kunden bei ihrem Angebot auf diese Folgen gesondert hinweisen.16.2 Wenn FTP die Vertragsbedingungen ändert, kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen.

17. Datenschutz

17.1 Die zur Durchführung des Energieliefervertrages erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden werden von FTP als datenschutzrechtlich verantwortlicher Stelle nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Vorgaben erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist und zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, z. B. mit dem Netzbetreiber, externen Dienstleistern oder zu Abrechnungszwecken erforderlich ist.

17.2 FTP darf die Daten des Kunden unter Wahrung der schutzwürdigen Interessen des Kunden und Beachtung des § 28 Bundesdatenschutzgesetz an Wirtschaftsauskunfteien zum Zweck der Bonitätsprüfung übermitteln und Auskünfte beziehen.

17.3 Sofern es zu einem Forderungsausfall kommt, können die personenbezogenen Daten des Kunden (wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) sowie die Daten zur konkreten Forderung an eine Auskunftei unter den Voraussetzungen des § 28a BDSG übermittelt werden.

17.4 Der Kunde kann der Verarbeitung und Nutzung seiner Daten für Werbezwecke durch formlose Erklärung widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an Fair Trade Power Deutschland GmbH, Vintschgauer Str. 5, 81547 München oder per E-Mail an kundenservice@fairtradepower.de. Der Kunde teilt FTP Änderungen zu seiner Person oder Abnahmestelle wie Namens-, Bankverbindungs- oder Adresswechsel unverzüglich mit.

17.5 Der Kunde kann auf Anfrage unentgeltlich und unverzüglich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten von FTP verlangen.

17.6 Die Einzelheiten zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sind der online unter https://www.fairtradepower.de/datenschutz/ abrufbaren Datenschutzerklärung zu entnehmen. Im Falle eines Widerspruchs gehen diese AGB den Regelungen der Datenschutzerklärung vor.

18. Energiesteuer-HinweisGemäß § 107 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Energiesteuergesetzes (Energiesteuer-Durchführungsverordnung – EnergieStV) weist FTP auf Folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“

19. Schlussbestimmungen

18.1 Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.18.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.18.3 Ergänzend finden die Bestimmungen der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) sowie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) in ihren jeweils gültigen Fassungen Anwendung.

Informationspflichten

Energieeffizienz: Wir verweisen zum Thema Energieeffizienz gem. der Informationspflicht nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energie­effizienzmaßnahmen (EDL-G) auf die dort erhältlichen weiterführenden Informationen sowie die Liste der Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits und Energie­effizienzmaßnahmen bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (www.bfee-online.de) sowie deren Berichte nach § 6 Abs. 1 EDL-G. Weitere Energieeffizienzinformationen für technische Spezifikationen von energiebetriebenen Geräten gem. § 4 Abs. 2 EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen) erhalten Sie auch bei der deutschen Energieagentur Energie-Agentur GmbH, Chausseestraße 128a, 10115 Berlin, Tel 030/726165-600 unter www.dena.de sowie unter www.gaseffizienz.de und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände e.V., Markgrafenstraße 66, 10969 Berlin, Tel 030/25800-0 unter www.vzbv.de sowie unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.

Fragen oder Beschwerden

im Zusammenhang mit Ihrer Gaslieferung können Sie an unseren Kundenservice richten. FTP beantwortet Beanstandungen von Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind, (Verbraucherbeschwerden) gem. § 111a EnWG innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Wochen nach deren Zugang bei FTP. Sie erreichen den Kundenservice via E-Mail unter kundenservice@fairtradepower.de oder per Kundenhotline unter 089 211221-99.

Zusätzliche Informationen für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB:

Schlichtungsstelle Energie:Zur Beilegung von Streitigkeiten kann von Privatkunden ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice von FTP angerufen und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. FTP ist zur Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren verpflichtet.Anschrift: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030 2757240-0, www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de Verbraucherservice der Bundesnetzagentur:Für Informationen über Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren können Sie sich an den Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 01805/101000 oder 030 22480-500, E-Mail: verbraucher-service-energie@bnetza.de wenden. Online-Streitbeilegung:Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter https://ec.europa.eu/odr. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.